A06 "Meister für Veranstaltungstechnik Prüfungsordnung 2009"

Zum 01.09.2009 trat überraschend die neue Prüfungsordnung in Kraft. Die Bezeichnung des Abschlusses heißt: „Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik“. Diese Prüfungsordnung existiert bis zum 31.12.2015 parallel zur alten Prüfungsordnung. Nach einer Evaluierung wird sich entscheiden, welche der beiden Prüfungsordnungen in Zukunft Bestand haben wird.

Prüfungsteil„Situative Aufgabe”

Der Prüfungsteil „Situative Aufgabe” gliedert sich in die Handlungsbereiche:
1. Veranstaltungskonzept,
2. Veranstaltungsplanung,
3. Technische Leitung von Veranstaltungen und
4. Sicherheitsmanagement.

Prüfungsteil “Prüfungsprojekt”

Im diesem Prüfungsteil, welcher der alten Projektarbeit entspricht, sollen die folgenden Fähigkeiten ganzheitlich an einem Veranstaltungsprojekt, an dem der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wesentlich beteiligt war, nachgewiesen werden:
1. Analysieren von Kundenanforderungen sowie technischer und organisatorischer Schnittstellen,
2. Konzipieren von technischen Lösungen, einschließlich des Materialeinsatzes, Durchführen von Berechnungen,
3. Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Brandschutzkonzepten, Analysieren von Risiken, Planen von Maßnahmen zur Minimierung der Risiken,
4. Strukturieren von Projekten, Planen von Kosten und Ressourcen, Untersuchen und Bewerten von Projektalternativen, Beschreiben von Anforderungen an das Personal, Planen von sicherheits- und qualitätswirksamen Aktivitäten,
5. Leiten der Umsetzung der Projekte, Organisieren effizienter Arbeitsabläufe, Koordinieren des Einsatzes von Projektmitarbeitern, Einsetzen von Controlling- Instrumenten, insbesondere zur Überwachung von Budgets, Terminen und Qualitätszielen,
6. Dokumentieren von Lösungen, Abläufen, technischen Prüfungen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen, Abrechnen des Projekts,
7. Präsentieren getroffener Entscheidungen, Vertreten von Konzeptionen und Lösungsvorschlägen,
8. Reflektieren des Projektablaufs, der Kosten und der Qualität, Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen.

Die ersten Prüfungen entsprechend dieser neuen Verordnung werden bei den Kammern in Hamburg und Hannover abgenommen.

Zum Druckzeitpunkt haben die rechtlichen Anpassungen noch nicht stattgefunden. Die Durchführung derersten Kurse ist frühesten ab Ende 2010 geplant.

Beratung und Informationen bietet:

Deutsche Event Akademie
Fuhrenkamp 3-5
30851 Langenhagen
T: 0511-2707478
info@deutsche-event-akademie.de
www.deutsche-event-akademie.de

Die Zulassung zu Prüfung, die Prüfungsanmeldung und die Prüfung erfolgt durch die IHK Hannover.
Ansprechpartner bei der IHK ist Frau Querndt, Tel.: (0511) 3107 – 282.

Geprüfter Veranstaltungsfachwirt

Seit 2009 gibt es mit dieser Fortbildungsprüfung die kaufmännische „Meisterprüfung“ für Veranstaltungskaufleute und gleichzeitig den Rechtsnachfolger für den „Fachwirt für die Messe-, Tagungs- und Kongresswirtschaft“.

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Veranstaltungsfachwirte sind qualifiziert in der Veranstaltungswirtschaft, sowohl in Unternehmen, als auch bei einer selbständigen Tätigkeit, eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle veranstaltungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben.

Beratung und Informationen bietet:

Deutsche Event Akademie
Fuhrenkamp 3-5
30851 Langenhagen
T: 0511-2707478
info@deutsche-event-akademie.de
www.deutsche-event-akademie.de

Die Zulassung zu Prüfung, die Prüfungsanmeldung und die Prüfung erfolgt durch die IHK Hannover.
Ansprechpartner bei der IHK ist Frau Querndt, Tel.: (0511) 3107 – 282.

Deutsche Event Akademie · Fuhrenkamp 3-5 · 30851 Langenhagen · Tel 0511-270 74 78 · Fax 0511-270 74 79 - 9
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