Zum 01.09.2009 trat überraschend die neue Prüfungsordnung in Kraft. Die Bezeichnung des Abschlusses heißt: „Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik“. Diese Prüfungsordnung existiert bis zum 31.12.2015 parallel zur alten Prüfungsordnung. Nach einer Evaluierung wird sich entscheiden, welche der beiden Prüfungsordnungen in Zukunft Bestand haben wird.
Der Prüfungsteil „Situative Aufgabe” gliedert sich
in die Handlungsbereiche:
1. Veranstaltungskonzept,
2. Veranstaltungsplanung,
3. Technische Leitung von Veranstaltungen und
4. Sicherheitsmanagement.
Im diesem Prüfungsteil, welcher der alten Projektarbeit
entspricht, sollen die folgenden Fähigkeiten ganzheitlich an
einem Veranstaltungsprojekt, an dem der Prüfungsteilnehmer
oder die Prüfungsteilnehmerin wesentlich beteiligt war,
nachgewiesen werden:
1. Analysieren von Kundenanforderungen sowie technischer
und organisatorischer Schnittstellen,
2. Konzipieren von technischen Lösungen, einschließlich des
Materialeinsatzes, Durchführen von Berechnungen,
3. Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Brandschutzkonzepten,
Analysieren von Risiken, Planen von
Maßnahmen zur Minimierung der Risiken,
4. Strukturieren von Projekten, Planen von Kosten und
Ressourcen, Untersuchen und Bewerten von Projektalternativen,
Beschreiben von Anforderungen an das Personal,
Planen von sicherheits- und qualitätswirksamen
Aktivitäten,
5. Leiten der Umsetzung der Projekte, Organisieren effizienter
Arbeitsabläufe, Koordinieren des Einsatzes von
Projektmitarbeitern, Einsetzen von Controlling-
Instrumenten, insbesondere zur Überwachung von
Budgets, Terminen und Qualitätszielen,
6. Dokumentieren von Lösungen, Abläufen, technischen
Prüfungen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen,
Abrechnen des Projekts,
7. Präsentieren getroffener Entscheidungen, Vertreten
von Konzeptionen und Lösungsvorschlägen,
8. Reflektieren des Projektablaufs, der Kosten und der
Qualität, Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen.
Die ersten Prüfungen entsprechend dieser neuen Verordnung werden bei den Kammern in Hamburg und Hannover abgenommen.
Zum Druckzeitpunkt haben die rechtlichen Anpassungen noch nicht stattgefunden. Die Durchführung derersten Kurse ist frühesten ab Ende 2010 geplant.
Deutsche Event Akademie
Fuhrenkamp 3-5
30851 Langenhagen
T: 0511-2707478
info@deutsche-event-akademie.de
www.deutsche-event-akademie.de
Die Zulassung zu Prüfung, die Prüfungsanmeldung und die
Prüfung erfolgt durch die IHK Hannover.
Ansprechpartner bei der IHK ist Frau Querndt, Tel.: (0511) 3107 – 282.
Seit 2009 gibt es mit dieser Fortbildungsprüfung die kaufmännische „Meisterprüfung“ für Veranstaltungskaufleute und gleichzeitig den Rechtsnachfolger für den „Fachwirt für die Messe-, Tagungs- und Kongresswirtschaft“.
Geprüfte Veranstaltungsfachwirte sind qualifiziert in der Veranstaltungswirtschaft, sowohl in Unternehmen, als auch bei einer selbständigen Tätigkeit, eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle veranstaltungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben.
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30851 Langenhagen
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Die Zulassung zu Prüfung, die Prüfungsanmeldung und die
Prüfung erfolgt durch die IHK Hannover.
Ansprechpartner bei der IHK ist Frau Querndt, Tel.: (0511) 3107 – 282.
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