Ziel des Kurses:
Alle staatlich anerkannten deutschen Ausbildungsberufe bieten die Möglichkeit zu einer
sogenannten „Externen-Prüfung“. Für langjährig Berufserfahrene, die ursprünglich keine
Gelegenheit hatten, eine „Lehre“ zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik zu absolvieren,
bietet eine „Externen-Prüfung“ die Möglichkeit, sich nachträglich eine staatliche Anerkennung
zu erarbeiten.
Zugangsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Prüfung erteilt die IHK. Üblicherweise wird bei der Zulassung zur
Externen-Prüfung der Nachweis einer mindestens 4,5-jährigen Berufspraxis verlangt, welche
die Lehrinhalte des Ausbildungsberufes beinhaltet. Die Prüfung selbst ist identisch mit der
Prüfung, die die Azubis nach drei Ausbildungsjahren ablegen müssen. Die Prüfungsordnung
zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik ist bei der IHK oder als Download auf der Homepage
des VPLT (www.vplt.org) erhältlich.
Vor Belegung des Kurses sollten Sie Ihre Zulassung zur Prüfung bei der IHK überprüfen und
beantragen.
Anmeldung zur Prüfung
Da eine rechtzeitige Anmeldung des Antragstellers erforderlich ist, sind die Anmeldefristen der
jeweiligen IHK unbedingt zu beachten! Diese sind zum Teil sechs Monate vor Prüfung!
Geprüft wird in der Regel vor der „Heimat-IHK“. Sollte es dort keinen Prüfungsausschuss für die
Fachkraft für Veranstaltungstechnik geben, benötigen Sie von Ihrer IHK eine Freigabebescheinigung,
um sich z.B. in Hannover anmelden zu können.
Termine komplett:
Gruppe 2-2010: 09.08.-03.09.+13.-24.09.+08.-30.11.2010
ACHTUNG: Bezüglich der Anmeldefristen kontaktieren Sie bitte Ihre IHK! Da die rechtzeitige Anmeldung des Antragsstellers erforderlich ist, sind die Anmeldefristen der jeweiligen IHK unbedingt zu beachten! Geprüft wird in der Regel vor der „Heimat-IHK“.
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440 Lehreinheiten plus Prüfung: Termine siehe oben |
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2.300 EUR zzgl. 19% USt (10% Rabatt für VPLT-, FAMAB und EVVC Mitglieder ) + IHK Prüfungsgebühren |