Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare und Inhouse-Schulungen Deutsche Event Akademie GmbH, Langenhagen.
Im folgenden werden Vertragspartner der Deutschen Event Akademie GmbH als Auftraggeber und die Deutsche Event Akademie GmbH als Akademie bezeichnet. Auftraggeber und Akademie sind Vertragsparteien.
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die
Abwicklung von Beratungs-, Inhouse- oder ähnlichen Aufträgen
der Akademie. Änderungen gelten nur insoweit, als diese
schriftlich vereinbart sind.
1.2. Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden
Geschäftsbedingungen durchgeführt. Entgegenstehenden
Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Hierbei kommt es nicht darauf an, welche Bedingungen
datumsmäßig zuletzt gestellt wurden. Abweichende
Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung durch die Akademie.
1.3. Die von der Akademie eingesetzten Dozenten handeln während
ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen der
Akademie. Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit eingesetzten
Dozenten sind ausschließlich über die Akademie abzuschließen.
2.1. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit oder die
sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.
Die Akademie führt Aufträge nach den jeweiligen anerkannten
Regeln der Wissenschaft, Technik und Gesetzgebung durch.
2.2. Der Umfang des Auftrags wird bei dessen Erteilung schriftlich
festgelegt. Änderungen sind vor Ausführung zu vereinbaren. Der
Auftraggeber hat das Recht, vor einer entsprechenden
Vereinbarung vom Vertrag zurückzutreten, falls ihm ein
Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderung nicht
zuzumuten ist. Er hat jedoch gemäß §649 BGB die vereinbarte
bzw. eine angemessene Vergütung zu bezahlen.
2.3. Nebenabreden und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der
Akademie oder von ihr beauftragten Dritten sind nur dann
bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies
gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.
3.1. Angegebene Auftragsfristen sind unverbindlich, es sei denn,
deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.2. Überschreitet die Akademie einen verbindlich zugesagten
Termin zur Fertigstellung des Auftrags aus von ihr zu
vertretenden Gründen und gerät dadurch in Verzug, so ist der
Auftraggeber berechtigt, eine Entschädigung für jede vollendete
Woche Verzug von 1% (insgesamt höchstens 15%) des
aufgrund dieses Verzuges rückständigen Auftragswertes geltend
zu machen, soweit er wegen des Verzuges einen nachweislichen
Schaden erlitten hat. Weitergehende Schadenersatzansprüche
sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
3.3. Setzt der Auftraggeber der Akademie während deren Verzuges
eine angemessene Nachfrist und lässt die Akademie diese Frist
aus von ihr zu vertretenden Gründen verstreichen oder wird die
Leistung aus einem von ihr zu vertretenden Grund unmöglich, ist
der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen;
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung kann der
Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn der Schaden auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4.1. Die Gewährleistung der Akademie umfasst nur die ihr gemäß Nr.
2 ausdrücklich in diesem Vertrag gegebenen Leistungen.
4.2. Die Gewährleistungspflicht ist beschränkt auf die Nachbesserung
eines Fehlers oder Mangels, wozu auch das Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft zählt, innerhalb einer angemessenen
Frist. Erfolgt die Nachbesserung nicht, nicht rechtzeitig oder
schlecht, ist der Auftraggeber zur Minderung berechtigt.
4.3. Beruht der Fehler oder Mangel, der kein Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft darstellt, auf einem von der Akademie
zu vertretenden Umstand, so haftet sie für einen dem
Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden bei nur leicht
fahrlässiger Schadenverursachung durch Verletzung nicht
vertragswesentlicher Pflichten nur im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen und je Auftrag nur bis zu einem Betrag von
- EUR 500.000 für Personen- und Sachschäden
- EUR 125.000 für Vermögensschäden
Gleiches gilt für Aufwendungsersatzansprüche gem. §633 Abs.2
Satz 2 i.V.m. §476a BGB.
Eine Haftung für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn,
ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden ist
ausgeschlossen.
4.4. Die Haftungsbeschränkungen der Nummern 4.2 und 4.3 gelten
auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter der
Akademie sowie der von ihr beauftragten Dritten.
5.1. Die Akademie wird dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung
entsprechend Nummer 2 in Rechnung stellen.
5.2. Teilrechnungen können gestellt werden. Teilrechnungen müssen
nicht als solche bezeichnet sein; der Erhalt einer Rechnung
bedeutet nicht, dass die Akademie damit den Auftrag vollständig
abgerechnet hat.
5.3. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung,
spätestens jedoch bis zum angegebenen Termin zur Zahlung
fällig. Bei späterer Zahlung werden für den offenen
Rechnungsbetrag Verzugzinsen in i.H.v. 2% p.a. für den
Zeitraum zwischen Fälligkeit der Zahlung und Geldeingang in
Rechnung gestellt.
5.4. Reisekosten, Reisezeiten, Spesen und Übernachtungskosten
werden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.5. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.6. Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb einer
Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung
schriftlich begründet mitzuteilen.
5.7. Rücktritt:
Bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn problemlos und kostenfrei.
Lediglich die Anmeldegebühren von 50,-€ werden als
Bearbeitungspauschale einbehalten. Der Rücktritt bleibt bis
Lehrgangsbeginn kostenfrei, falls ein Ersatzteilnehmer gestellt
wird. Ist dies nicht der Fall, werden ab 4 Wochen vor
Lehrgangsbeginn 50% der Lehrgangsgebühren (zzgl. 19% USt.),
ab 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn 100% der
Lehrgangsgebühren (zzgl. 19% USt.) fällig. Bei nicht
rechtzeitiger Zahlung kann der Platz durch Interessierte der
Warteliste besetzt werden.
6.1. Bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen
unterstützt der Kunde die Akademie in erforderlichem Umfang.
Insbesondere übergibt er kostenlos und rechtzeitig die
erforderlichen Informationen und Unterlagen und stellt ihm die
erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Umgebungen zur
Verfügung.
6.2. Die Mitwirkungspflichten des Kunden stellen
Hauptleistungspflichten dar.
7.1. Von schriftlichen Unterlagen, die der Akademie zur Einsicht
überlassen oder für die Durchführung von Aufträgen übergeben
werden, darf die Akademie Abschriften für ihre Akten anfertigen.
7.2. Die Akademie verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr
durch den Auftrag zur Kenntnis gelangenden Tatsachen, soweit
diese sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand
beziehen.
7.3. An den von der Akademie erstellten Unterlagen, Ergebnissen,
Berechnungen, etc., behält sich die Akademie die Urheberrechte
ausdrücklich vor. Vereinbarungen über die Übertragung von
Nutzungsrechten und die Vergabe von Lizenzen werden
einzelvertraglich getroffen.
7.4. Die Akademie ist berechtigt, Daten des Auftraggebers
ausschließlich für eigene Zwecke zu verarbeiten, soweit die
Bestimmungen des jeweils aktuellen
Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden.
Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten ist Hannover.
Hannover, den 20.05.2003