Fördermöglichkeiten und Finanzierungstipps:: 4. Steuern sparen
Aufwendungen, die durch den Besuch von Kursen und Lehrgängen entstehen,
können Sie steuerlich absetzten:
- Bei Fortbildung in einem ausgeübten Beruf als Werbungskosten (in voller Höhe absetzungsfähig)
- Bei Berufs- und Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf als Sonderausgaben (bis 4000 Euro)
Nähere Auskünfte erteilt Ihr Finanzamt oder Steuerberater