Fördermöglichkeiten und Finanzierungstipps:: 6. Bildungsurlaub

Das Niedersächsische* Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) spricht jede/r Arbeitnehmer/in das Recht zu, 5 Arbeitstage/Jahr als Bildungsurlaub abzurechnen! Dies gilt für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Dienst, jedoch nicht für Beamte. Ab Herbst 2005 können Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub auch im Bereich Veranstaltungstechnik bei der DEA geltend machen. Für folgende Kurse gilt das Angebot:

*ArbeitnehmerInnen aus anderen Bundesländern (BL) müssen klären, ob ihr Landesgesetz den Bildungsurlaub vorsieht. Informationen zur rechtlichen Situation in allen BL sind beim Niedersächsische Bund für freie Erwachsenenbildung e.V. erhältlich (www.nbeb.de).

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